Der Gartenwasserzähler

Eigentümer und Mieter, die einen Garten haben und diesen bewässern, können mit einem Gartenwasserzähler sparen.

Die Gebühren für Abwasser werden standardmäßig für das gesamte bezogene Leitungswasser erhoben. Verbrauchen Sie in Ihrem Haushalt z. B. 100 Kubikmeter, zahlen Sie auch für 100 Kubikmeter die Schmutzwassergebühr.

Nutzen Sie Leitungswasser zur Gartenbewässerung, gelangt dieses verbrauchte Wasser nicht in die Kanalisation, sondern versickert. Genau diese Wassermenge können Sie mit einem Gartenwasserzähler messen und berücksichtigen lassen und damit Abwassergebühren sparen.

Wenn Sie diese Möglichkeit der Ersparnis in Anspruch nehmen möchten, gilt es jedoch einige Punkte zu beachten.

Als Mieter:
Sprechen Sie vor dem Kauf und der Installation eines Gartenwasserzählers zwingend mit dem Eigentümer.  

Gartenwasserzähler erwerben:

Den Wasserzähler können Sie in jedem Baumarkt oder im Fachhandel erwerben. Der Zähler muss geeicht sein (die Eichfrist beträgt in der Regel 6 Jahre).
 
Gartenwasserzähler einbauen:
Der Einbau kann meist eigenständig erfolgen.
 
Gartenwasserzähler anmelden:
Nach dem Einbau machen Sie ein Foto des eingebauten Gartenwasserzählers. Auf dem Foto müssen folgende Angaben gut erkennbar sein:

  • Zählernummer
  • Eichjahr
  • aktueller Zählerstand

Nutzen Sie bitte das Formular zur Anmeldung auf dieser Seite.
Füllen Sie alle notwendigen Felder aus und laden das Foto hoch. Zulässige Datenformate für das Foto sind .JPG / .PNG / .BMP.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen registrieren wir den Gartenwasserzähler und berücksichtigen ihn bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren.

Zählerstände melden
Bitte teilen Sie uns die Zählerstände jedes Jahr eigenständig zu folgenden Stichtagen mit:

  • 31. März
    30. September

Das Formular zur Übermittlung der Zählerstände finden Sie zu den Stichtagen auf dieser Seite. Es wird für Sie frei geschaltet vom 10.03. bis 05.04. sowie vom 10.09. bis 05.10 eines Jahres.

Bitte beachten
Wird der Zählerstand nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, entfällt der Anspruch auf Berücksichtigung. Im Folgejahr wird bei erneut erfolgter Zählerstandsmeldung des Gartenwasserzählers ein Mittelwert zur Berechnung der Schmutzwassergebühr herangezogen.
Schicken Sie uns, wie bei der Anmeldung auch, ein Foto des Gartenwasserzählers, auf dem Zählernummer, Zählerstand und Eichjahr sichtbar sind.

Wer darf die Meldung übermitteln?
Die Anmeldung des Gartenwasserzählers darf nur durch den bei uns eingetragenen Hauseigentümer erfolgen.
Die Übermittlung der Zählerstände kann auch ein Mieter vornehmen, wenn er über die Genehmigung und die notwendigen Informationen des Eigentümers verfügt.

Hinweis zur Winterwasserformel
Sobald der Gartenwasserzähler bei uns registriert wurde, entfällt die Winterwasserformel. Die Berücksichtigung bei den Schmutzwassergebühren erfolgt dann ausschließlich anhand der von Ihnen gemeldeten Zählerstände. Wird ein Zählerstand zu einem Stichtag nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, findet in dem Fall keine Anwendung der Winterwasserformel statt.

Bei Fragen zum Gartenwasserzähler oder zum Anmeldeverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anmeldung eines neuen Gartenwasserzählers

Eigentümer


Objektanschrift für den neuen Gartenwasserzähler


Informationen zum neuen Gartenwasserzähler



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Wir, die RangauWerke GmbH, verarbeiten Ihre Daten zur Abwicklung Ihres Anliegens und zur Vertragserstellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Datenschutzhinweise insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten, der Beschwerdestelle und unserem Datenschutzbeauftragten, finden Sie unter Datenschutz.

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