

Die Wasserzählerstände im Stadtgebiet Oberasbach werden jeweils im Frühjahr und im Herbst abgelesen. Wegen der Winterwasserformel benötigen wir zur Bestimmung des Winter- bzw. Sommerverbrauchs zwei Ablesungen zu den Stichtagen 31. März und 30. September.
Jeweils Mitte März und Mitte September werden an alle Immobilieneigentümer ohne funkauslesbaren Zähler Anschreiben mit der Bitte verschickt, den Zählerstand selbst abzulesen und ihn möglichst umgehend zu melden.
Ihre Debitorennummer finden Sie auf dem Anschreiben zur Wasserzählerstandsmeldung im grauen Feld, ebenfalls auf dem Anschreiben sehen Sie Ihre Wasserzählernummer.
Für die Übermittlung Ihres Zählerstandes schalten wir für Sie ein Zählerstandformular auf dieser Seite ab Mitte März bis April und ab Mitte September bis Oktober frei.
Im Falle der Zählerstandübermittlung bei Eigentümerwechsel nutzen Sie bitte das Formular auf der Seite Eigentümerwechsel
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.