

Die Wasserzählerstände im Stadtgebiet Oberasbach werden jeweils im Frühjahr und im Herbst abgelesen. Wegen der Winterwasserformel benötigen wir zur Bestimmung des Winter- bzw. Sommerverbrauchs zwei Ablesungen zu den Stichtagen 31. März und 30. September.
Jeweils Mitte März und Mitte September werden an alle Immobilieneigentümer ohne funkauslesbaren Zähler Anschreiben mit der Bitte verschickt, den Zählerstand selbst abzulesen und ihn möglichst umgehend zu melden.
Ihre Debitorennummer sowie Ihre Wasserzählernummer finden Sie auf dem Anschreiben zur Wasserzählerstandsmeldung im grauen Feld und Ihre Wasserzählernummer.
Wenn Sie einen funkauslesbaren Zähler haben, findet die Ablesung durch uns zu den Stichtagen statt, Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Für die Übermittlung Ihres Zählerstandes schalten wir für Sie ein Zählerstandformular auf dieser Seite ab mitte März bis April und ab mitte September bis Oktober frei.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Im Falle des Verkaufs einer Immobilie ist folgendes Formular vollständig auszufüllen und an uns zu übermitteln.
Das Datum der Zählerstandablesung ist der Tag der Übergabe, gültig für die Abrechnung des bisherigen Eigentümers und automatisch für die Anmeldung des neuen Eigentümers.
Bitte nur einmal auf "ABSENDEN" klicken,
Sie werden in wenigen Sekunden auf eine Bestätigungsseite geleitet
und erhalten eine Bestätigungsmail an Ihre im Formular eingegebene E-Mail-Adresse.
Sollte die Bestätigungsmail innerhalb 24 Stunden nicht bei Ihnen ankommen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.