
Im Falle des Verkaufs einer Immobilie ist folgendes Formular vollständig auszufüllen und an uns zu übermitteln.
Das Datum der Zählerstandablesung ist der Tag der Übergabe, gültig für die Abrechnung des bisherigen Eigentümers und automatisch für die Anmeldung des neuen Eigentümers.
Bitte nur einmal auf "ABSENDEN" klicken,
Sie werden in wenigen Sekunden auf eine Bestätigungsseite geleitet
und erhalten eine Bestätigungsmail an Ihre im Formular eingegebene E-Mail-Adresse.
Sollte die Bestätigungsmail innerhalb 24 Stunden nicht bei Ihnen ankommen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Beim Bau eines Hauses gehört das Bauwasser zu den wichtigen Dingen, achten Sie rechtzeitig vor Baubeginn darauf, den kurzzeitigen Anschluss an das Wassernetz der Stadt Oberasbach zu beantragen.
Bauwasser wird zum Beispiel benötigt zum Anmischen von Spachtelmasse, Putz, Mörtel etc., zum Reinigen von Gehwegen, Baufahrzeugen und des Werkzeugs. Bauwasser kann zum Beispiel von einem nahegelegenen Hydranten oder einem bereits auf dem Grundstück vorhandenen Wasseranschluss entnommen werden.
Eine private Absprache mit einem Nachbarn ist gesetzlich nicht zulässig, eine Genehmigung der Stadt Oberasbach als Ihr zuständiger Wasserversorger notwendig. Die Kosten für die Versorgung mit Bauwasser wird von der Stadt Oberasbach abgerechnet, diese entnehmen Sie bitte dem Formular Bauwasser-Anmeldung.
Für die Entnahme von Wasser ist ein Standrohr oder Überflurhydrant notwendig.
Standrohre oder Überflurhydranten zum Anschluss an einen Hydranten erhalten Sie bei den Stadtwerken Zirndorf gegen eine Sicherheitsleistung von 500,– €. Die Sicherheitsleistung wird bei der Abgabe mit den Kosten für die Bereitstellung und der Tagesmiete verrechnet. Die Bezahlung ist in Bar oder per EC-Karte möglich.
Die Einzahlung der Sicherheitsleistung leisten Sie bitte im Kundencenter der Stadtwerke Zirndorf GmbH, Schützenstraße 12, 90513 Zirndorf.
Ist die Bauphase abgeschlossen und die Wasserleitungen im Haus verlegt, informieren Sie uns bitte zeitig darüber. Mit der dann folgenden Installation Ihres neuen Hauszählers wird der Bauwasseranschluss abgemeldet und abgerechnet.
Bitte verwenden Sie das PDF-Formular Bauwasser-Anmeldung für den gewünschten Anschluss.
Das vollständig ausgefüllte Formular schicken Sie bitte an wasserversorgung@rangauwerke.de, werfen es in den Hausbriefkasten am Kundencenter der Stadtwerke Zirndorf, Schützenstraße 12 in Zirndorf oder besuchen das Kundencenter zu den Öffnungszeiten.
| Dienstleistung | Netto in € | Brutto in € |
|---|---|---|
| Sicherheitsleistung | 500,- | 500,- |
| Bereitstellungspreis * | 79,91 | 85,50 |
| Tagesmiete | 1,39 | 1,49 |
Bitte beachten:
Die Abholung und Rückgabe von bestelltem Standrohr oder Überflurhydrant und ggf. Schieberschlüssel findet in unserem Lager in der Schwabacher Straße 26 in Zirndorf statt. Öffnungszeiten des Lagers: Mo. - Fr.: 08:00 - 11:30 Uhr und Mo. - Do.: 13:00 - 15:00 Uhr.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Stadtwerke Zirndorf GmbH
Schützenstraße 12
90513 Zirndorf
Tel.: 0911 60806-333
Fax: 0911 60806-9333
kundencenter@stadtwerke-zirndorf.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können ein Muster-Widerrufsformular auf unserer Internetseite www.stadtwerke-zirndorf.de elektronisch ausfüllen (PDF-Formular).
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie einen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom/Gas/Wasser/Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen bzw. Lieferung von Strom/Gas/Wasser/Fernwärme im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen bzw. Lieferung von Strom/Gas/Wasser/Fernwärme entspricht.