Informationen und Formulare

Die Versorgung mit Wasser

durch die Stadt Oberasbach

Über den folgenden Link gelangen Sie auf die Seite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Wasserversorgungsunternehmen im Rahmen der Wasserversorgung zu beliefern haben.

Allg. Bed. für die Versorgung mit Wasser - AVBWasserV

Für weitere Informationen zu der Versorgung mit Wasser besuchen Sie die Internetseite der Stadt Oberasbach.

Oberasbach


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