Informationen und Formulare

Die Versorgung mit Wasser

durch die Stadt Oberasbach

Über den folgenden Link gelangen Sie auf die Seite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Wasserversorgungsunternehmen im Rahmen der Wasserversorgung zu beliefern haben.

Allg. Bed. für die Versorgung mit Wasser - AVBWasserV

Für weitere Informationen zu der Versorgung mit Wasser besuchen Sie die Internetseite der Stadt Oberasbach.

Oberasbach


Download-Center


Streitbeilegung

Für eventuelle Beanstandungen stehen Ihnen folgende Kontaktwege zur Verfügung:


- schriftlich: RangauWerke GmbH • Schützenstr. 12 • 90513 Zirndorf
- telefonisch: 0911 60806-345
- E-Mail: wasserversorgung@rangauwerke.de

Wir werden Ihre Beanstandung innerhalb einer Frist von vier Wochen beantworten.
Sollte Ihrer Beanstandung nicht innerhalb der genannten Frist von 4 Wochen abgeholfen werden:

Die RangauWerke GmbH erklären sich gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bereit, bei Streitigkeiten mit Kunden und Anschlussnehmern, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der nachfolgenden Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de

Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Tel.: 07851 - 7957940
Fax: 07851 - 7957941

Web: www.universalschlichtungsstelle.de
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

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