Informationen und Formulare

Die Versorgung mit Wasser

durch die Stadt Oberasbach

Über den folgenden Link gelangen Sie auf die Seite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Wasserversorgungsunternehmen im Rahmen der Wasserversorgung zu beliefern haben.

Allg. Bed. für die Versorgung mit Wasser - AVBWasserV

Für weitere Informationen zu der Versorgung mit Wasser besuchen Sie die Internetseite der Stadt Oberasbach.

Oberasbach


Wasserpreise

für Oberasbach

Die kaufmännische Wasserversorgung Oberasbachs wurde im Mai 2026 auf die RangauWerke GmbH übertragen.
Hauptaufgabe der RangauWerke bzw. der Mitarbeiter der beauftragten Stadtwerke Zirndorf ist die Unterstützung der Stadt Oberasbach bei der Erstellung der Gebührenbescheide für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser im Auftrag der Stadt Oberasbach sein.

Die Stadt Oberasbach ist für die Wasserversorgung Oberasbachs zuständig.

Die Gebühren für Trink- und Schmutzwasser werden durch die Stadt Oberasbach über eine Satzung festgelegt. Die aktuelle Wasserabgabesatzung finden Sie auf der Seite der Stadt Oberasbach im Bereich
„Bürgerservice“ -> „Rathaus“ ->„Ortsrecht von A-Z“.

   Stadt Oberasbach   


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